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Ein ganz normaler Strafprozess? Der erste Frankfurter Auschwitzprozess aus juristischer und zeithistorischer Perspektive

Mit Dirk Frenking und Timm C. Richter
Moderation Manfred Schmitz-Berg

10. November 2020

ACHTUNG: Abgesagt!
wg. Corona-Lockdown


Vor 55 Jahren endete im August 1965 die „Strafsache gegen Mulka u.a.“, besser bekannt als der erste Frankfurter Auschwitzprozess. Die insgesamt drei Prozesse zum Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau vor dem Landgericht Frankfurt gelten heute als die bekanntesten deutschen Strafverfahren gegen Mitglieder der Lagermannschaften wegen der in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten verübten Gewaltverbrechen und als Meilenstein bei der juristischen Aufarbeitung der Shoa.

Unterstützt wurde das Frankfurter Schwurgericht im Verlauf des Prozesses durch eine Reihe von Historikern, die als Gutachter vor allem die Organisationsstruktur der SS und den Aufbau des Konzentrationslagers erläuterten. Seitdem gehört die Hinzuziehung von Historikern als Sachverständige in den sogenannten NSG-Verfahren zum bewährten strafprozessualen Standard.

Für Historiker sind die Prozessakten heutzutage allemal ein unverzichtbares Quellenmaterial. Die Aussagen von 318 Zeugen im Prozess wurden vom Frankfurter Schwurgericht auf Tonband aufgezeichnet. Die Aufnahmen wurden nach dem Ende des Prozesses vor der Vernichtung bewahrt und stehen – inzwischen von Mitarbeitern des Frankfurter Fritz-Bauer-Instituts aufbereitet - der zeitgeschichtlichen Forschung zur Verfügung.

Während aber die Historiker an einer umfassenden Erforschung der Geschehen in den Konzentrations- und Vernichtungslagern interessiert sind, ist der Strafprozess einzig darauf ausgerichtet zu ermitteln, ob der staatliche Strafanspruch gerechtfertigt ist. Im Vordergrund steht der Angeklagte und die ihm vorgeworfene in zeitlicher und örtlicher Hinsicht präzise umrissene Tat. Diese Fokussierung stößt nicht selten auf Unverständnis, vor allem in den Reihen der Opfer, die unter den Gräueltaten in den Lagern gelitten haben. Im Frankfurter Auschwitzprozess war es für die Zeugen, die die Lagerhaft überlebt hatten, psychisch äußerst belastend, vor Gericht auszusagen, ihren Peinigern dort zu begegnen und die schrecklichen Ereignisse noch einmal zu durchleben. In juristischer Hinsicht stießen die unterschiedlichen Auffassungen von der Aufarbeitung des staatlich organisierten Massenmordes des NS-Regimes mit strafprozessualen Mitteln vor allem in der Person des Schwurgerichtsvorsitzenden Hans Hofmeyer und der des hessischen Generalstaatsanwalts aufeinander.

Für die Zeitgeschichtsforschung war der Frankfurter Auschwitz-Prozess sicherlich eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. War der Prozess für die Juristen dagegen nur ein normaler, wenn auch besonders aufwändiger Strafprozess? Wie ist die Justiz seit dem ersten Auschwitzprozess mit Strafverfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Konzentrationslagern umgegangen? Welche Bedeutung hat das Frankfurter Schwurgerichtsverfahren aus heutiger Sicht?

Über diese Fragen diskutieren der Jurist Dirk Frenking, Richter am Oberlandesgericht in Hamm und der Historiker Timm C. Richter aus Münster. Die Moderation übernimmt Manfred Schmitz-Berg, Richter am Oberlandesgericht a.D..