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Staatlich geplanter Massenmord oder der Sadismus eines einzelnen?

Dirk Frenking, Richter OLG Hamm, Dr. Mathias Kirsten, Dir. Amtsgericht Gelsenkirchen,
und Klemens Mehrer, Oberstaatsanwalt i.R., Siegen im Gespräch

28. November 2018

Justizzentrum - 17.30 Uhr
Bochumer Straße 79, Gelsenkirchen


Schriftliche Anmeldung erforderlich.
(Einlass mit Kontrollen ab 17.00 Uhr)

Der einzige Prozess gegen ein Mitglied der Wachmannschaft im sog. Zigeunerlager (Auschwitz) in Deutschland Von 1987 bis 1991 fand in Siegen der Prozess gegen Ernst August König statt, den ehemaligen SS-Rottenführer und Blockführer im „Zigeunerlager“ in Auschwitz-Birkenau (B II e, in der Luftaufnahme rechts rot markiert). Die Anklage lautete auf sechsfachen Mord und Beteiligung an  Massentötungen. Der Prozess endete am 24. Januar 1991 mit der Verurteilung von König zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen drei einzelner Mordtaten. Nicht nachgewiesen werden konnte dem Angeklagten die Beihilfe zur Tötung von Lagerinsassen in den Gaskammern. Bevor das Urteil rechtkräftig wurde, nahm König sich das Leben.

Oberstaatsanwalt i.R. Klemens Mehrer aus Siegen nahm damals als junger Staatsanwalt an diesem Prozess als Anklagevertreter teil. Im Gespräch mit Dirk Frenking, Richter am OLG und ehemaliger Leiter der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ in der Justizakademie NRW bis September 2017, wird Herr Mehrer zu den Hintergründen, dem Verlauf und den Auswirkungen dieses Prozesses informieren.

Kooperation: Amtsgericht Gelsenkirchen AnwaltVerein Gelsenkirchen-Buer-Horst AnwaltVerein Gelsenkirchen