Unveräußerlich – dauerhaft – einklagbar
Die Grundrechte im Grundgesetz
31. Mai 2021
Kuniberg-Berufskolleg - 19.00 Uhr
Im Kuniberg 79, 45665 Recklinghausen
Mit dieser Veranstaltung beginnen wir eine Reihe, die jeweils in zeitlicher Nähe zum Tag der Verkündigung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 stattfindet. Der Tag gilt zugleich als Gründungstag der Bundesrepublik Deutschland. Das als Provisorium gedachte Grundgesetz hat bis heute Gültigkeit. An dieser deutschen Verfassung orientierten sich sogar andere Staaten.
Was ist das Besondere an unseren Grundrechten, im Grundgesetz verbürgt im Abschnitt I, Artikel 1 bis 19? Welche Bedeutung haben sie für unsere Demokratie? Diesen und anderen Fragen wollen wir nachgehen.
Wir beginnen mit Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dieses Grundrecht korrespondiert zufällig mit dem Jahresthema der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit „Fair Play – Jeder Mensch zählt“.
Nach Grußworten und einem Impulsreferat zur (Rechts)Geschichte des Grundgesetzes folgt ein Podiumsgespräch zu Artikel 1, das von Schüler*innen des Kuniberg-Berufskollegs vorbereitet und moderiert und im letzten Teil für die Teilnehmenden geöffnet wird.
Mit:
Peter Biesenbach, Justizminister des Landes NRW (angefragt)
Bodo Klimpel, Landrat Kreis Recklinghausen
Elke Fleckhaus, Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst im Kreis Recklinghausen
Dirk Frenking, Richter am OLG Hamm
Prof. Dr. Bodo Pieroth, em., Münster (angefragt)
Christoph Köster, Leiter der Dokumentations- und Forschungsstelle in der JAK
Gerda E.H. Koch, Vorsitzende der GCJZ Kreis Recklinghausen
Falk Schnabel, Polizeipräsident Münster
Schüler/Schülerin des Kuniberg-Berufskollegs
Eine Anmeldung ist erforderlich: gerda.koch-gcjz@t-online.de
Die Veranstaltungsreihe erfolgt in Zusammenarbeit mit der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ an der Justizakademie NRW.
Weiterer Kooperationspartner: Kuniberg-Berufskolleg mit Wirtschaftsgymnasium